In der Schule wurde uns gesagt: "Legasthenie" gibt es gar nicht?
Der Begriff Legasthenie ist nach wie vor in der Medizin gebräuchlich. Die Schulbestimmungen (Erlasse und Richtlinien der Bildungsministerien der einzelnen Bundesländer) verwenden dagegen den Begriff "Lese-Rechtschreibschwäche", abgekürzt "LRS".
International wird der Begriff "Dyslexia" gebraucht.
Was versteht man unter "Lese-Rechtschreibschwäche (LRS)"?
Lese-Rechtschreibschwäche ist die Bezeichnung für Schwächen beim Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechtschreiben, die weder auf eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwickung noch auf unzulänglichen Unterricht zurückzuführen sind, so die Definition der Weltgesundheitsorganisation ( WHO) und des Bundesverbands Legasthenie e.V.
Entsprechend ist Dyslexia unter Ziffer 315.0 in der Internationalen Klassifikation der Krankheiten von 1979 - ICD 10 - und im Diagnostic and Statistical Manual of MentaL Disorders von 1980 - DSM II - definiert.
Warum tut sich mein Kind so schwer mit dem Lesen- und Schreibenlernen?
Obwohl es vielversprechende Forschungsansätze gibt - besonders Gen- und Hirnforschung haben in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht - steht letzlich noch nicht eindeutig fest, welche Grundvoraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Mensch lesen und schreiben erfolgreich lernen kann. Wenn die Ursachen der LRS eindeutig geklärt sind, wird es vielleicht möglich sein, gezielt geeignete unterstützende und fördernde Maßnahmen zu entwickeln.
Therapiestudien haben gezeigt, daß nach ein- bis zweijähriger Förderung nur geringe Verbesserungen der Rechtschreibleistung zu erzielen sind.
Kann man eine LRS anhand von typischen Fehlern, wie Verdrehen und Vertauschen von Buchstaben, erkennen?
Die Betroffenen machen eine Vielzahl von Rechtschreibfehlern. Teilweise werden in einem Satz dieselben Wörter unterschiedlich geschrieben, manchmal sind nur noch Wortruinen zu erkennen. Deshalb lassen sich typische Legastheniefehler nicht feststellen.
Welche Anzeichen sprechen für das Vorliegen einer LRS?
( Diese Schwierigkeiten müssen nicht alle auftreten).
Wie wird eine LRS festgestellt?
Zuständig für die Feststellung einer LRS und für die Förderung ist grundsätzlich die Schule.
Nach den Richtlinien des Bildungsministeriums des Saarlandes zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens vom 18.12.1997 ( LRS-Erlaß) soll jede Schülerin/jeder Schüler mit besonderen Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten eine angemessene individuelle Förderung erhalten ( 5.1 der Richtlinien).
Die Entscheidung über Art, Umfang und Dauer der zusätzlichen Förderung trifft die Klassenkonferenz ( 5.2 der Richtlinien). Die Eltern sind anzuhören. Umfang der Förderung: mindestens drei Monate; Gruppengröße: mindestens vier, höchstens acht Kinder.
Welche Kinder sollen gefördert werden?
Klasse 1 und 2 : Kinder, die die grundlegenden Ziele des Lese- und Rechtschreibunterrichts nicht erreichen. Dies beurteilt der Klassenlehrer ( 4.3 der Richtlinien).
Klasse 3 und 4 : Kinder, deren Leistungen im Lesen und Rechtschreiben während drei Monaten schlechter als ausreichend sind. Dies beurteilt der Klassenlehrer ( 4.3 der Richtlinien).
In der Orientierungsphase aller Schulformen : Kinder, deren ausgeprägte Rechtschreibschwierigkeiten noch nicht behoben sind.
Klasse 7 bis 9 der Pflichtschulen ( Hauptschulzweig ERS u. Gesamtschule) : Kinder, deren besondere Schwierigkeiten im Rechtschreiben in der Orientierungsphase nicht behoben sind.
Sind psychologische Tests zur Feststellung einer LRS durch die Schule erforderlich?
Grundsätzlich nicht. Der Klassen- oder Deutschlehrer soll die Förderdiagnostik und daraus abgeleitete Fördervorschläge erstellen ( 5.2 der Richtlinien).
In Einzelfällen ist mit Zustimmung der Eltern zusätzlich der Rat eines Schulpsychologen oder anderer erfahrener Fachleute einzuholen ( 3.3 der Richtlinien).
Treten als Folge des ständigen Versagens in der Schule psychosomatische Erkrankungen auf ( z.B. Kopf-, Bauchschmerzen, Erbrechen, Schulangst, Schulverweigerung) kann ein Kinderarzt Tests zur Diagnose einer LRS entweder selbst durchführen oder an einen Psychologen oder Kinderpsychiater überweisen. Die Kosten für diese Maßnahmen trägt die Krankenkasse. Außerschulische Gutachten muß die Schule allerdings nicht anerkennen.
Kann die Note bei schriftlichen Arbeiten, vor allem bei Diktaten, ausgesetzt und durch eine verbale Beurteilung ersetzt werden?
In der Grundschule, der Orientierungsphase und in Klasse 7 - 9 der Pflichtschulen ist bei der Bewertung von schriftlichen Arbeiten die besondere LRS zu berücksichtigen. Sprach- und Sachrichtigkeit und die mündlichen Leistungen sollen die Gesamtnote bestimmen ( 6.2 der Richtlinien).
Die Eltern können entscheiden, ob weiter Noten ( schlechter als ausreichend) gegeben werden sollen oder ob sie eine verbale ( in Worten) Beschreibung des individuellen Lernfortschritts wünschen (6.3 der Richtlinien).
Wird die LRS bei der Versetzungsentscheidung berücksichtigt?
Für Grundschulen gilt, daß bei Kindern in zusätzlichen besonderen Fördermaßnahmen die Leistungen in den Teilbereichen Lesen und/oder Rechtschreiben bei der Festsetzung der Gesamtnote im Fach Deutsch "zurückhaltend" (?) zu gewichten sind (§ 6 Abs. 6 ZVO-GS). Für Gesamtschulen, Hauptschulen, Erweiterte Realschulen und Gymnasien fehlen derzeit noch entsprechende Rechtsvorschriften.
Soll die LRS auf dem Zeugnis vermerkt werden?
Entsprechend § 9 Abs. 3 ZVO-GS soll die LRS auf dem Versetzungszeugnis vermerkt werden, etwa so:
"Der Schüler/ die Schülerin ist aufgrund deutlicher Schwächen im Lesen und/oder Rechtschreiben auf Beschluss der Klassenkonferenz in besondere Fördermaßnahmen einbezogen. Die Lese- und/oder Rechtschreibschwäche wurde bei der Festsetzung der Gesamtnote im Fach Deutsch zurückhaltend gewichtet."
Diese Bemerkung ist besonders wichtig auf dem letzten Zeugnis der Grundschule , da die weiterführende Schule bis Klasse 6 bzw. in Hauptschulen bis Klasse 9 die LRS berücksichtigen kann.
Fühlt sich das Kind durch eine solche Bewertung nicht "abgestempelt" und zurückgesetzt?
Die meisten Kinder erleben diese Feststellung als große Entlastung. Endlich erfahren sie, warum sie mit dem Lesen- und Schreibenlernen solche Schwierigkeiten haben, daß sie also weder zu dumm noch zu faul sind. Wenn Eltern und LehrerInnen sowie MitschülerInnen dann Verständnis für Ihre besonderen Probleme zeigen, ist eine gute Basis für den weiteren Schulweg geschaffen.
Die schulische Förderung reicht nicht aus. Gibt es finanzielle Hilfen für außerschulische Förderung?
Nach § 35 a SBG VIII kann sogenannte "Eingliederungshilfe" gewährt werden. Zuständig ist das örtliche Jugendamt. Es trifft eine Einzelfallentscheidung, wenn aufgrund der Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörung eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist. Ein Kinderarzt kann feststellen, daß eine LRS psychosomatische Beschwerden, wie beispielsweise Bauch-, Kopfschmerzen, Erbrechen, Schulangst oder Schulverweigerung, verursacht. Mit dieser bescheinigten Diagnose kann von den Eltern ein Antrag auf sogenannte "Eingliederungshilfe" beim Jugendamt gestellt werden.
Diese Hilfe ist nachrangig d.h. das Jugendamt prüft, ob und welche schulischen Fördermöglichkeiten bereits eingeleitet wurden und ob diese ausreichend sind. Die Hilfen in der Schule müssen grundsätzlich also erst ausgeschöpft d.h. besondere Fördermaßnahmen nach den Richtlinien des Bildungsministeriums sollten durchgeführt worden sein.
Nicht ausreichend sind diese Maßnahmen, wenn schulische Förderung in der Gruppe aufgrund der Schwere der Störung und der durch die seelische Behinderung eingeschränkten Lern- und Arbeitsfähigkeit nicht greift, also die Leistungen des Kindes weiterhin schlechter als ausreichend sind. Das Jugendamt holt ein diagnostischen Fachgutachten ein. Wenn Legasthenie- bzw. Dyskalkulietherapie gutachterlich begründet und verordnet wurde, trägt das Jugendamt die Kosten außerschulischer Förderung durch von ihm anerkannte Therapeuten.
Diese Hilfe ist unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Der Vergleich internationaler Studien läßt eine Häufigkeit von 4-5 % realistisch erscheinen d.h. statistisch gibt es in jeder Klasse mindestens ein betroffenes Kind.
Sind Jungen von einer LRS häufiger betroffen als Mädchen?
Durchschnittlich liegt nach neueren Untersuchungen das Verhältnis bei 3 (Jungen) : 1 (Mädchen).
"Wächst" sich eine LRS mit der Zeit, etwa nach der Pubertät, "aus"?
Längsschnittstudien belegen, daß eine LRS auch durch Fördermaßnahmen nur mäßig gebessert werden kann. Die oft zusätzlich auftretenden psychischen Störungen beeinflussen den Schulerfolg außerdem erheblich.
Dennoch gibt es viele Beispiele von Kindern mit LRS, die die Schulzeit erfolgreich gemeistert haben, weil sie in der Schule und zu Hause Zuwendung und Verständnis für ihre Schwierigkeiten erfahren haben. Bei entsprechender Intelligenz sind grundsätzlich alle Schulabschlüsse bis zum Abitur möglich, erfordern allerdings verstärkte Anstrengungen über Jahre hinweg. Die Kinder müssen mit Hilfe von LehrerInnn und Eltern lernen, ihre besonderen Schwierigkeiten zu erkennen und mit ihnen umzugehen.
Sind auch Schwierigkeiten in der Fremdsprache zu erwarten?
Viele betroffene Kindern haben mit der Fremdsprache ähnliche Probleme wie mit Deutsch. Es empfiehlt sich als erste Fremdsprache Englisch zu wählen, da das Englische dem Deutschen am ähnlichsten und die Grammatik weniger kompliziert ist als im Französischen. Falls die Schwierigkeiten in der ersten Fremdsprache so groß sind, daß das Kind keine zweite Fremdsprache lernen kann, ist Englisch ebenfalls zu empfehlen, da es für das Berufsleben am wichtigsten ist.
Diese Liste ist nicht abgeschlossen. Sie wird ständig erweitert und ergänzt.
Schicken Sie uns Ihre Fragen und Anregungen: Landesverband Legasthenie
Fax: 06851/ 8 21 54
E-mail: info@lvls.de
last update 26.4.2002 Landesverband Legasthenie